Bei 44 unserer Anfechtungen beim EuGH über Enteignung haben die Juristen des EuGH entschieden, diese Anfechtungen nachzuprüfen. Wegen dem Bau des Olympischen Stadions in Istanbul, wurden Grundstücke unserer Klienten in Küçükçekmece und Altınşehir enteignet.
Im Bezug auf Preiserhöhung wegen Enteignung, hat die Generalversammlung für Jugend und Sport wegen Mangel an Gebrauch diese Enteignungen aufgegeben, während die Anfechtungen bei den Berufungsinstanzen waren.
Innerhalb einer 2 jährigen Prozesszeitspanne, haben unsere Klienten bei den inländischen Berufungsinstanzen für Schadenbestimmung, die wegen Unveräußerlichkeits- Beschluss der öffentlichen Ämter zustande gekommen ist, berufen, und nachdem sie bei allen Berufungsinstanzen angefochten haben, sind sie als oberste überstaatliche Instanz zum EuGH gelangt. |