Nachdem die türkische Republik die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben und die Autorisation und Beschlüsse der Europaeischen Gerichtshof der Menschenrechte anerkannt hat, können auf individueller Basis, wenn Personen oder juristische Personen (politische Parteien, Gewerkschaften, Verbünde) sich an deren Rechten, die in Verträgen und Zusatzprotokollen gewährleistet wurden, sich verletzt fühlen, die türkische Republik oder ein anderes Land, das die Konvention unterschrieben hat, verklagen. Neben individuellen Rechtsverletzungen kann auch wegen Rechtsverletzungen über Eigentum (z.B : Enteignung) beim Europaeischen Gerichtshof der Menschenrechte geklagt werden. Aber dafür muss zuerst bei allen lokalen Instanzen eine Klage stattgefunden haben. In 44 unserer Berufungsklagen, die wir vor EuGH erstellt haben, wurde von den betroffenen Staaten eine Verteidigung verlangt. Nähere Informationen darüber können sie im Abschnitt Artikel finden.
• Schadenersatzfälle über Beleidigungsprozesse und materiellen Angelegenheiten
• Beschlussfälle |